Zum Aufblasen
Klappen mit Spezialdichtung für sicheres und schonendes Absperren

In der Schüttguttechnik werden Materialien stark beansprucht und müssen eine hohe Verschleißfestigkeit aufweisen. Gleichzeitig sollen empfindliche Medien besonders geschont werden und die Prozesse sicher durchlaufen. Absperrklappen mit aufblasbarer Dichtung können beides gewährleisten.

Die speziell für die Schüttgut­technik entwickelten Ab­sperrklappen verfügen über ei­ne Klappenscheibe, die kleiner als die dazu gehörende Dich­tungsmanschette ist. Wenn die Klappe geschlossen ist, wird die Dichtung gleichmäßig mit Luft aufgeblasen, was für eine sichere und schonende Absper­rung mit minimaler Reibung sorgt. Besonders bei aggressiven Schüttgütern ist dies ein wichtiger Vorteil. Diese sogenannten APS-Klappen (Air- Pressure-Sealing) erreichen trotz ihrer schonenden Funktionsweise eine konstante, zuverlässige Druckdicht­heit – sogar bei leichten Verschleißerschei­nungen.

Beschädigung ausgeschlossen

Das „System APS“ von Warex Valve umfasst zwei Baureihen: die DKZ 110/103 APS mit zentrisch im Gehäuse gelagerter Klappen­scheibe, die Nennweiten von DN 50 bis DN 1200 bedient, und die Baureihe DKZE 103/110 APS mit exzentrisch gelagerter Klappenscheibe. Letztere stellt eine Weiter­entwicklung der zentrischen Absperrklappe dar und wird in Nennweiten von DN 150 bis 600 mit Baulängen nach DIN 3202, Reihe K1 angeboten.

Durch das APS-System wird eine Beschä­digung empfindlicher Medien durch Ein­klemmung praktisch ausgeschlossen. Bei Materialien, die besonders feinkörnig sind oder zum Plastifizieren neigen, konnte bei der exzentrischen Ausführung in Kombination mit der luftumspülten Welle eine dauerhafte Lösung gefunden werden, da die Wellendurchführung außerhalb des Dichtelements liegt. Bevor die Klappen­scheibe geöffnet wird, erfolgt die Entlüftung der Kammer hinter der Dichtung. So ent­steht ein schmaler Spalt zwischen Scheibe und Manschette – die Armatur öffnet mit minimalem Drehmoment.

Ein einfacher Wechsel des Dichtelements vom Tragring ist vor Ort ohne Demontage des Antriebes und der Klappenscheibe möglich. Für aggressive chemische Schüttgüter ist eine Sonder­ausführung lieferbar. Möglich sind ebenfalls Dichtelemente aus Perfluorelastomer.

Warex Valve bietet eine breite Auswahl an Materialien und Qualitäten. Hierzu gehören Dichtungen, die lebensmittelrecht­lich unbedenklich sind. So sind die APS-Klappen mit diversen weißen Dichtungsqualitäten wie NBR, EPDM, NK-SBR oder Sili­kon lieferbar, die alle FDA-konform sind bzw. der Richtlinie VO (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen. Auch die Vorgaben der „Positive List“ nach § 177.2600, „Rubber Articles Intended For Repeated Use“ der FDA werden komplett abgedeckt. Da die weißen, nicht leitfähigen/nicht ableitfähigen Qualitäten im Gas-Ex-Bereich nicht eingesetzt werden können, sind hier ab­leitfähige Dichtungen notwendig, die in der Regel schwarz sind. Auch hier kann Warex Valve einen Großteil in FDA-konformer Qualität liefern. So wurde zum Beispiel speziell für einen Kunden eine neue ableitfähige Sondermischung FPM entwickelt, die den FDA-Bestimmungen entspricht.

Gasdicht und ex-geschützt

Die Einsatzmöglichkeiten für Absperrklappen der APS-Baureihe sind vielfältig. So sind diese besonders als Einlaufklappen für pneumatische Sendegefäße zur Schüttgutförderung geeignet, denn eine gasdichte Absperrung ist hier absolut erforderlich. In der Praxis konnten in diesem Zusammenhang sehr gute Ergeb­nisse mit schwierigen Produkten wie Siliziumoxid erzielt werden.

Auch im Vakuumbereich, z. B. als Austrag aus Vakuumtrock­nern, werden diese Klappen vorzugsweise als Absperrorgan eingesetzt. Das APS-Prinzip sorgt auch hier für eine bessere Abdich­tung und für eine längere Standzeit der Dichtung.

Auch wenn für bestimmte Prozessteile keine Atex-Zertifizie­rung explizit vorgeschrieben ist, liefert Warex Valve generell nur nach Atex baumustergeprüfte Produkte, um eine Explosionsge­fahr auszuschließen. Die Atex-Richtlinie 94/9EG für Geräte und Schutzsysteme gilt in Europa seit 2003 für Absperrklappen in ex­plosionsgefährdeten Bereichen. Der Betreiber hat die Wahl: Um den Bestimmungen zu entsprechen, kann er entweder das ein­gesetzte Klappensystem selbst von einer benannten Stelle ab­nehmen lassen – was mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist – oder er bezieht geeignete Systeme, die schon beim Herstel­ler von der benannten Stelle abgenommen wurden. In diesem Fall liegen Zertifikate und entsprechende Baumusterprüfungen bereits vor.



» PDF

Veröffentlicht in:
Verfahrenstechnik 9/16